Der K(r)ampf bei den Hobbygenalogen
Zur Zeit werden sehr viele Diskussionen um den Datenschutz von Hobbygenealogen geführt, manche mit erbitterer Vehemenz.
Eine absolut eindeutige Rechtslage gibt es für diesen Bereich nicht.
Da die Datenverarbeitung "ausschließlich für private oder familiäre Tätigkeiten" ( § 1 Absatz 2 Nr. 3 BDSG und § 27 Absatz 1 Satz 2 BDSG in der seit dem 23.05.2001 geltenden Fassung) erfolgt, findet das Bundesdatenschutzgesetz deshalb auf Hobbygenealogen mit Einschränkungen keine Anwendung*. Zudem fallen Daten, die durch Zusammentragen von Inhalten aus sowieso öffentlichen Quellen, (dazu zählen auch Kirchenbücher) stammen, ebenso nicht unter das Datenschutzgesetz. Jedoch falle Personenbezogene Daten wiederum unter das Datenschutzgesetz. Personenbezogenen Daten sind das Herstellen von auf Personen bezogene Daten, wie zum Beispiel, Herr Müller fährt einen BMW. Jedoch nicht die Zugehörigkeit zu einer Familie. Um jedes mögliche Interpretationsszenario aber zu umgehen werden in meinen Stammbäumen bei lebenden Personen keine weiteren Daten als der Name angezeigt.
Als eine Quellen ist angezeigt:
* http://wiki-de.genealogy.net/Personenbezogene_Daten
* Hier eine Auszug aus einer Stellungsname der Regierung von Mittelfranken
Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich vom August 2008. Er zählt ebenfalls den § 28
Abs. 1 Nr. 3 BDSG als Möglichkeit einer Veröffentlichung von Daten die sowie so schon Öffentlich sind.
Aufsicht nach § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. dem
Telemediendienstrecht; hier: Veröffentlichung eines Familienstammbaums
im Internet ...
....
Zunächst bleibt festzustellen, dass personenbezogene Daten bereits
verstorbener Personen von dem Anwendungsbereich des
Bundesdatenschutzgesetzes nicht erfasst werden, da sich dieses nur auf
natürliche, lebende Personen erstreckt. Mangels Zuständigkeit können wir
hierzu deshalb keine Aussage treffen.
Bei der Veröffentlichung personenbezogener Daten lebender natürlicher
Personen im Internet handelt es sich aus datenschutzrechtlicher Sicht
um eine Datenübermittlung an Dritte, die nur zulässig ist, soweit das
BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder
der Betroffene eingewilligt hat (§ 4 Abs. 1 BDSG).
Als Rechtsgrundlage nach dem BDSG kommt dabei die Vorschrift des § 28
Abs. 1 Nr. 3 BDSG in Betracht, der eine Zulässigkeit einer
Datenübermittlung dann kennt, wenn die Daten allgemein zugänglich sind,
es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem
Ausschluss der Übermittlung gegenüber dem berechtigten Interesse der
verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegt.
Greift diese Vorschrift nicht, so lässt sich eine Veröffentlichung der
personenbezogenen Daten nur auf eine wirksame Einwilligung der
Betroffenen stützen, die den Anforderungen des § 4 a BDSG genügen muss.
An den oben gemachten Ausführungen sind daher sämtliche ... Veröffentlichungsformen (offenes Internet/geschlossene
Benutzergruppe/Weitergabe an Heimatzeitung) zu messen, da es sich stets
um eine Datenübermittlung an Dritte handelt.
Enthält Ihr Stammbaum ausschließlich öffentlich zugängliche Daten der
Betroffenen, so wird die vorzunehmende Abwägung im Rahmen des § 28 Abs.
1 Nr. 3 BDSG mit sinkendem "Verbreitungsgrad" des Familienstammbaums für
eine datenschutzrechtliche Zulässigkeit sprechen.
Werden nicht öffentlich zugängliche personenbezogene Daten übermittelt,
wird sich dies im Ergebnis nur durch eine wirksame datenschutzrechtliche
Einwilligungserklärung rechtfertigen lassen.
Quelle:
newsgroups.derkeiler.com
---Zitat Ende---
* Ähnliche Veröffentlichungen wurden von der Landesregierung Hessen in einem Schreiben der Landesdatenschutzbeauftragten NRW Az. 1148/02 gepostet:
http://www.frankfurter-hauptfriedhof.de/fester-stammbaum-ds.htm
Weitere empfohlene Literatur :
Helmut Bäumler: E-Privacy – Datenschutz im Internet. Vieweg Verlag, ISBN 3-528-03921-3
Peter Berger: Unerkannt im Netz. Sicher kommunizieren und recherchieren im Internet. Reihe Praktischer Journalismus, UVK Konstanz 2008, ISBN 978-3-86764-087-9
Bergmann, Möhrle, Herb: Kommentar zum Datenschutzrecht. Boorberg-Verlag. Stuttgart: Stand: 38. Lieferung Januar 2009 (mit BürokratieabbauG). ISBN 3-415-00616-6.
Hansjürgen Garstka: Informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz. Das Recht auf Privatsphäre. (PDF)
Gerhard Kongehl (Hrsg): Datenschutz-Management in Unternehmen und Behörden. Haufe 2005, ISBN 3-8092-1705-0
Andreas Kladroba: Das neue Datenschutzrecht in der betrieblichen Praxis, Diskussionsbeiträge aus dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen, Campus Essen Nr. 131, Essen 2003
Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein: Praxishandbuch Schuldatenschutz, 2008
Alexander Roßnagel: Handbuch Datenschutzrecht, Verlag C.H. Beck 2003, ISBN 3-406-48441-7
Martin Rost: Verkettbarkeit als Grundbegriff des Datenschutzes? in: Innovativer Datenschutz, Für Helmut Bäumler 2004: 315–334, (PDF)
Christiane Schulzki-Haddouti: Vom Ende der Anonymität. Die Globalisierung der Überwachung. ISBN 3-88229-185-0
Pär Ström: Die Überwachungsmafia. Das gute Geschäft mit unseren Daten. München 2005, ISBN 3-446-22980-9
Hans Peter Bull: Zweifelsfragen um die informationelle Selbstbestimmung – Datenschutz als Datenaskese. In: NJW. Jg. 2006, Nr. 23
Daniela Eidt, Jens Bölscher, Johann-Matthias Graf v.d. Schulenburg: Die besondere Problematik des Datenschutzes in der PKV. In: Versicherungswirtschaft. Nr. 2, 2000, S. 115–119.
Spiros Simitis (Hrsg.): Bundesdatenschutzgesetz. 6. Auflage 2006. Nomos Verlagsgesellschaft, ISBN 3-8329-1376-9
Wolfgang Däubler: Gläserne Belegschaften? Datenschutz in Betrieb und Dienststelle. 4. Aufl. 2002. Bund-Verlag GmbH, ISBN 3-7663-3387-9
GDD e.V. (Hrsg.): Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheits- und Sozialwesen. 1. Aufl. 2002. DATAKONTEXT-FACHVERLAG GmbH, ISBN 3-89577-224-0
Bogislav Wilmers-Rauschert: Datenschutz in der freien Jugend- und Sozialhilfe. 1. Aufl. 2004, Boorberg, ISBN 3-415-03367-8
Thomas Giesen: Das Grundrecht auf Datenverarbeitung, in: JZ 2007, S. 918 bis 927.
Andreas Höpken, Helmut Neumann: Datenschutz in der Arztpraxis — Ein Leitfaden für den Umgang mit Patientendaten. 2., überarbeitete Auflage C.F. Müller ISBN 978-3-8114-3461-5
Peter Schaar: Das Ende der Privatsphäre. Der Weg in die Überwachungsgesellschaft. C. Bertelsmann. München 2007. ISBN 978-3-570-00993-2